E-Invoicing Malaysia
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Einfache elektronische Rechnungsstellung in Malaysia
LHDN hat die elektronische Rechnungsstellung in Malaysia ab 2024 eingeführt. Die Unternehmen sind verpflichtet, die LHDN-Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, das MyInvois-System, zu nutzen. Unser B2BE-Team kann Sie bei dieser Umstellung und beim Verständnis der lokalen Anforderungen unterstützen. Nachdem wir Sie bei der Integration Ihrer bestehenden Buchhaltungs- und ERP-Systeme unterstützt haben, können Sie Ihre Rechnungen ohne Probleme direkt in das LHDN-Portal einreichen.
Erfahren Sie mehr über B2BE e-Invoicing Fähigkeiten.
Warum B2BE wählen
Arbeiten Sie mit unserem Team in Malaysia zusammen, um das Beste aus der lokalen Expertise herauszuholen.
Stellen Sie die Einhaltung der Vorschriften mit unserem Wissen über die Integration der elektronischen Rechnungsstellung sicher.
Nutzen Sie unsere globale Präsenz, um die regionale und weltweite Umsetzung zu erleichtern.
Vertrauen Sie auf unsere 25-jährige Branchenerfahrung im Bereich EDI und elektronische Rechnungsstellung.
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Spezifikationen für Malaysia
E-Invoicing | API-Einbindung, PEPPOL |
---|---|
CTC | Ja |
Format | XML und JSON nur für LHDN (kein PDF, DOC, JPEG oder E-Mail) |
Erteilung von Mandaten | Keine Mandate |
Erhalt von Mandaten | B2B, B2C, B2G |
eSignatur | Erforderlich |
Archivierung | 7 Jahre |
Neueste Nachrichten und Aktualisierungen zu den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung
Die elektronische Rechnungsstellung wird in Malaysia schrittweise eingeführt und soll bis Juli 2025 für alle Steuerzahler gelten.
Die elektronische Rechnungsstellung wird in Malaysia schrittweise eingeführt und soll bis Juli 2025 für alle Steuerzahler gelten.
Die malaysische Steuerbehörde hat eine 6-monatige Schonfrist ab dem 1. August 2024 angekündigt. Diese Frist gibt den Unternehmen zusätzliche Zeit, um ihre elektronischen Rechnungen und Transaktionen zu erledigen, während sie von jeglichen Strafen verschont bleiben. Die Unternehmen müssen für jeden Zeitraum die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. August 2024 - Jahresumsatz oder -einnahmen von mehr als 100 Millionen RM
1. Januar 2025 - Jahresumsatz oder -einnahmen von mehr als 25 Millionen RM und bis zu 100 Millionen RM
1. Juli 2025 - Alle anderen Steuerpflichtigen